FAQ Umsatzsteuer
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Oft gestellte Fragen (FAQ)
Alle Antworten auf einen Klick:
- Was ist der Universaldienst?
Universaldienst bedeutet, dass bestimmte Dienstleistungen für alle Nutzer in ganz Österreich zu angemessenen Preisen und in einer definierten Qualität angeboten werden müssen. Die genauen Vorgaben, welche Leistungen die Post im Universaldienst anbieten muss, sind gesetzlich geregelt. Das Postmarktgesetz, gültig ab 1.1.2011, legt den Umfang neu fest: Postsendungen bis 2 kg (BRIEF, INFO MAIL), Zeitungen und Zeitschriften oder Pakete bis 10 kg fallen beispielsweise darunter. In Österreich gibt es mit der Österreichischen Post AG aktuell nur einen Universaldienstbetreiber. Der Post entstehen durch diese flächendeckende Versorgungsverpflichtung in einer sehr hohen Qualität hohe Kosten. Gleichzeitig wird mit 1.1.2011 der Postmarkt zu 100 % liberalisiert.
- Wo finde ich die relevanten Bestimmungen im Umsatzsteuergesetz?
Ab 1.1.2011 sind gemäß § 6 Abs 1 Z 10 lit b UStG (i.d.F.d. AbgÄG 2010 vom 15. Juni 2010) nur mehr Postdienstleistungen, die ein Universaldienstbetreiber im Sinne des § 12 PMG als solcher erbringt, von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt nicht für Leistungen, deren Bedingungen individuell ausgehandelt worden sind.
Für internationale Postsendungen außerhalb des Universaldienstes in Nicht-EU-Staaten gilt die Steuerbefreiung für grenzüberschreitende Güterbeförderungsleistungen gemäß § 6 Abs 1 Z 3 lit a sublit bb UStG. - Welcher Steuersatz gilt für Postprodukte?
Es gilt der Steuersatz in Höhe von 20 %.
- Wird es neue Briefmarken geben?
Nein, denn Sendungen, welche mit Briefmarken frankiert und in Postbriefkästen oder Post- Geschäftsstellen aufgegeben werden, sind im Universaldienst und bleiben steuerfrei.
- Können weiterhin „Pre-paid“-Einschreibetiketten verwendet werden?
Es wird diese Möglichkeit weiterhin geben, allerdings sind NEUE Etiketten ohne Entgelt (national und international) kostenlos verfügbar. Die Verrechnung des Entgelts für Einschreiben erfolgt dann bei Versand in den Post-Geschäftsstellen (z. B. Postfiliale oder Post Partner ). Eine Aufgabe per Briefkasten ist dann nicht mehr möglich. Die Verwendung der aktuellen / alten Etiketten läuft per Jahresende aus. Diese können danach in Postfilialen gegen Briefmarken umgetauscht werden.
- Wird der Rechnungsbetrag dann mit / ohne Umsatzsteuer ausgewiesen?
Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung, in der die USt ausgewiesen ist.
- Worauf muss man bei der Nutzung einer Frankiermaschine (AFM) achten?
Wenn Sie Ihre Absenderfreistempelmaschine nutzen, dann stempeln Sie wie bisher die Portowerte.
- Wie sehen die Regelungen für Geschäftskunden mit Sitz im Ausland aus?
Für ausländische (registrierte) Geschäftskunden (Unternehmer) ist die Leistung an dem Ort steuerbar, von dem aus Sie Ihr Unternehmen betreiben (Empfängerortprinzip). In der Rechnung der Österreichischen Post wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die weitere steuerliche Behandlung (z.B. Übergang der Steuerschuld / Steuerfreiheit) richtet sich nach den dort gültigen nationalen Gesetzen.
- Wo kann ich mich bei Fragen informieren?
Es stehen Ihnen Ihr Kundenberater, Mitarbeiter in Ihrer Post-Geschäftsstelle oder beim Postkundenservice zur Verfügung.
- Was ist der Universaldienst?


