Gefährliche Güter

Versandarten für Gefahrengüter (inkl. Kennzeichnung)

Wer sie transportieren möchte, braucht einen Vertrauenspartner.

Im Postversand dürfen gefährliche Güter nur in begrenzten Mengen transportiert werden (Kapitel 3.4 ADR). Gefährliche Güter müssen ausnahmslos gesondert gekennzeichnet sein.
Gefährliche Güter brauchen immer eine besonders zuverlässige, mindestens zweischalige Verpackung.

Als Versandarten sind nur Gefahrgutbrief, sensibles Paket oder sensible EMS-Sendung zulässig.

Zur Klärung von Detailfragen sind wir gerne unter der Gefahrgut-Hotline 0664/624 2444 bzw. unter gefahrgut@post.at für Sie erreichbar.

Download Datum Größe
Gefahrgutfolder
für Patientenproben, biologische Produkte und tote Tiere
01.05.2008 981,42 kb
Gefahrgutfolder
für begrenzte Mengen und freigestellte Versandstücke
05.04.2011 1149,35 kb